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Mit der letzten Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wurde festgeschrieben, dass in den bayerischen Feuerwehren Kinderfeuerwehren gegründet werden können. Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr können die Mädchen und Jungen der Kinderfeuerwehrgruppe beitreten. Die Kinder werden mit Spiel und Spaß, zahlreichen Aktivitäten rund um die Organisation an das Thema Feuerwehr herangeführt.

In den Kinderfeuerwehren kümmern sich Betreuer, Eltern und Feuerwehrdienstleistende um die kleinen Feuerwehrleute. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern stellt nun eine Handreichung zur Verfügung, die als Arbeitsgrundlage den Ansprechpartnern der Kinderfeuerwehren dienen soll.

Im Feuerwehrgerätehaus Oberwildenau konnte Kreisbrandrat (KBR) Marco Saller die Vertreterinnen und Vertreter der Kinderfeuerwehren sowie die Feuerwehrführungsdienstgrade im Landkreis Neustadt/WN zur Übergabe begrüßen. Zudem waren der Vorsitzende des Bezirksfeuerwehrverbandes (BFV) Oberpfalz und Kreisbrandrat (KBR) des Landkreises Amberg-Sulzbach, Fredi Weiß sowie die Fachbereichsleiterin Denise Ackermann vom Bezirksfeuerwehrverband (BFV) Oberpfalz der Einladung gefolgt.

Einen Einblick in die Handreichung, die wichtige Aspekte und Unterlagen zur Gründung und zum Betrieb einer Kinderfeuerwehr enthält, gab Fachbereichsleiterin Denise Ackermann in ihrem Vortrag. Im Anschluss konnte KBR Saller zusammen mit KBR Weiß und der Fachbereichsleiterin Denise Ackermann die Handreichung an die Feuerwehren Bechtsrieth, Etzenricht, Heinersreuth, Pirk, Oberwildenau, Luhe und Neudorf b. Luhe übergeben.

In ihren Grußworten dankten die Kreisbrandräte Saller und Weiß für das leidenschaftliche Engagement der Betreuerinnen und Betreuer, sich in der Jugendförderung einzusetzen und den kommenden Generationen das Thema Feuerwehr näher zu bringen.