Mit Wirkung vom 07.06.2021 wurde der Katastrophenfall in Bayern (Corona-Pandemie) aufgehoben.
Im Downloadbereich befindet sich ein Schreiben von Kreisbrandrat Marco Saller zur Anpassung des Schutz- und Hygienekonzeptes zum 07.06.2021.
Im Downloadbereich befinden sich ein Schreiben von Kreisbrandrat Marco Saller mit Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die aktiven Wehren sowie für die Kinder-/Jugendfeuerwehren.
Zur Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs für Landkreislehrgänge ab dem 01. Juni 2021 befinden sich zwei neue Dateien im Downloadbereich
Im Downloadbereich befinden sich zwei Schreiben von Kreisbrandrat Marco Saller und Kreisjugendfeuerwehrwartin Mirjam Schuller mit Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die aktiven Wehren sowie für die Kinder-/Jugendfeuerwehren.
Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender KBR Marco Saller weist darauf hin, dass für Feuerwehrvereine weiterhin gilt:
Für Versammlungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten der Feuerwehrvereine sowie Ihrer Organe und Gremien gilt derzeit die landesweite Untersagung nach § 5 der 12. BayInfSMV.
Stand: 06.05.2021